seit 2. Februar 2025
Verbote + KI-Kompetenz (Art. 4)
Verbotene Praktiken wie Emotionserkennung am Arbeitsplatz sind untersagt. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden fördern.
Der EU AI Act ist in Kraft, und seit Februar 2025 gilt: Wer KI-Systeme anbietet oder einsetzt, muss die KI-Kompetenz seiner Leute fördern. Was das für Schweizer KMU konkret heisst, wo die Pflicht aufhört und gute Praxis anfängt, und was ihr jetzt tun solltet: hier die ehrliche Einordnung.
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seit 2. Februar 2025
Verbotene Praktiken wie Emotionserkennung am Arbeitsplatz sind untersagt. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden fördern.
seit 2. August 2025
Regeln für generelle KI-Modelle (GPAI) und die europäische Durchsetzungsstruktur stehen. Mitgliedstaaten mussten Bussenregeln einführen.
seit 2. August 2026
Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte müssen gekennzeichnet werden, Chatbots müssen sich als solche zu erkennen geben. Verstösse können bussiert werden.
ab 2. Dezember 2027
Strenge Pflichten für Hochrisiko-Systeme, etwa KI in der Bewerbungsauswahl oder beim Kredit-Scoring. Der Termin wurde 2026 per «Digital Omnibus» verschoben.
Stand August 2026. Quellen: konsolidierte Fassung der KI-Verordnung (EUR-Lex, Stand 27. Juli 2026, inkl. «Digital Omnibus on AI»), Europäische Kommission, Medienmitteilung des Bundesrats vom 12. August 2026.
Der AI Act ist EU-Recht, wirkt aber über die Grenze: Erfasst bist du, wenn du KI-Systeme in der EU anbietest oder wenn der Output deiner KI-Systeme in der EU verwendet wird. Für eine Agentur oder einen Betrieb mit EU-Kunden kann das schon der Fall sein.
Ein rein inländisch tätiger Schweizer Betrieb, der ChatGPT und Co. nur intern nutzt, ist nicht erfasst. Trotzdem lohnt sich das Thema: Die Schweiz plant sektorale KI-Regeln und die Übernahme der Europarat-Konvention, und der EU-Gesetzgeber selbst nennt KI-Kompetenz eine strategische Priorität, unabhängig von Sanktionen.
Keine Zertifikatspflicht, kein starres Kursprogramm: Gefordert sind Massnahmen, mit denen eure Mitarbeitenden KI informiert einsetzen. Sie sollen Chancen verstehen, Risiken erkennen und wissen, wo Schäden entstehen können. Was genau nötig ist, hängt von eurem Wissen, euren Rollen und eurem Nutzungskontext ab.
Ehrlich eingeordnet: Für fehlende KI-Kompetenz gibt es keine direkte Busse. Bussiert werden unter anderem verbotene Praktiken und fehlende Kennzeichnungen. Wer schult und dokumentiert, ist aber auch für Haftungs- und Datenschutzfragen besser gerüstet. Das ist der eigentliche Gewinn.
1. KI-Inventar. Schreibt zusammen, welche KI-Tools wo im Einsatz sind: Chatbots, Übersetzer, Bildtools, Texthilfen. Das dauert eine halbe Stunde und ist die Basis für alles Weitere.
2. Drei Regeln auf ein Blatt. Welche Daten dürfen in welche Tools, was muss immer von einem Menschen geprüft werden, was ist tabu. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
3. Team unterweisen. Eine kurze Einweisung zu Chancen, Risiken und euren Regeln. Die Form ist frei: Teammeeting, schriftliche Anleitung oder Kurzschulung. Entscheidend ist, dass alle sie verstehen und anwenden.
4. Dokumentieren. Datum, Inhalt und Teilnehmende der Unterweisung festhalten. Damit ist die Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4 nachvollziehbar belegt, auch ohne Zertifikat.
Und falls ihr die Unterweisung nicht selbst aufsetzen wollt: Unsere KI-Schulung deckt genau diese Punkte ab, praxisnah und auf eure Arbeitsweise zugeschnitten, inklusive Bestätigung für eure Dokumentation.
KI-Inventar: Schreibt zusammen, welche KI-Tools wo im Einsatz sind. Ohne Überblick geht nichts.
KI-Policy: Ein Blatt mit Regeln reicht oft: Welche Daten dürfen in welche Tools, was muss immer von einem Menschen geprüft werden.
Kennzeichnung prüfen: Seit August 2026 müssen Deepfakes und bestimmte KI-Texte gekennzeichnet sein, Chatbots müssen sich zu erkennen geben. Betrifft vor allem euch, wenn ihr KI-Inhalte publiziert.
High-Risk im Blick behalten: Wer KI bei Bewerbungen oder Kreditentscheiden einsetzt, für den wird es ab Dezember 2027 strenger.
Ja, sobald euer KI-Einsatz die EU berührt: wenn ihr KI-Systeme in der EU anbietet oder der Output eurer KI-Systeme in der EU verwendet wird, etwa Inhalte für EU-Kunden. Ein rein inländisch tätiger Schweizer Betrieb, der KI nur intern nutzt, ist nicht erfasst. Für ihn ist KI-Kompetenz keine EU-Pflicht, sondern gute Praxis. Die Schweiz zieht mit eigenen, sektoralen Regeln nach, die Vernehmlassung läuft bis Ende 2026.
Artikel 4 verlangt seit dem 2. Februar 2025 von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Eine Zertifikats- oder Kurspflicht kennt das Gesetz nicht: Gefragt sind sinnvolle, dokumentierbare Massnahmen. Eine Schulung mit Nachweis pro Person ist der sauberste Weg dorthin.
Die Bussen sind gestaffelt: bis 35 Mio. Euro oder 7 % des Weltjahresumsatzes für verbotene Praktiken, bis 15 Mio. oder 3 % für die meisten Pflichtverletzungen, etwa eine fehlende Deepfake-Kennzeichnung. Für KMU gilt jeweils der tiefere Wert. Wichtig für die Einordnung: Fehlende KI-Kompetenz nach Art. 4 ist selbst nicht bussiert.
Rechtlich meist nein, solange alles in der Schweiz bleibt. Praktisch schon: Ohne Regeln landen vertrauliche Daten in den falschen Tools, und KI-Fehler laufen ungeprüft in eure Arbeit. Eine kurze Schulung plus eine einfache KI-Policy lösen beides, bevor es teuer wird.
Systeme, die maschinell und mit einem gewissen Grad an Autonomie aus Eingaben neue Inhalte, Vorhersagen oder Entscheidungen erzeugen: Chatbots, Bildgeneratoren, Text- und Analysetools, Empfehlungssysteme. Klassische Software mit starren Wenn-dann-Regeln und ohne Lernanteil zählt nicht dazu.
Die Form ist frei, das Gesetz kennt keine Zertifikatspflicht. Bewährt hat sich ein einfaches Blatt: Datum der Unterweisung, die behandelten Themen, die Teilnehmenden mit Unterschrift oder Bestätigung per Mail. Wichtig ist nur, dass ihr im Ernstfall nachvollziehbar zeigen könnt, wer wann was gelernt hat.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenz-Pflichten: Deepfakes und bestimmte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet sein, Chatbots müssen sich zu erkennen geben. Am 2. Dezember 2027 folgen die High-Risk-Regeln, etwa für KI in der Bewerbungsauswahl. Wir halten diese Seite aktuell.
Ihr seid unsicher, ob das Gesetz euch betrifft, oder wollt eure KI-Nutzung im Betrieb sauber regeln? Schreibt uns – wir ordnen ehrlich ein, was nötig ist und was nicht.
Schriib eus