EU · seit 28. Juni 2025
EAA gilt
Onlineshops, Banking, E-Books, Ticketing und mehr müssen für Verbraucher barrierefrei sein. Bussen in Deutschland bis 100 000 €, in Österreich bis 80 000 €.
In der EU ist Barrierefreiheit seit Juni 2025 Pflicht, in der Schweiz gilt sie heute für Bund und öffentliche Stellen. Was das für dein KMU konkret bedeutet, welche Fehler fast jede Website hat und wie du sie schnell behebst: hier die ehrliche Einordnung, ohne Alarmismus.
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EU · seit 28. Juni 2025
Onlineshops, Banking, E-Books, Ticketing und mehr müssen für Verbraucher barrierefrei sein. Bussen in Deutschland bis 100 000 €, in Österreich bis 80 000 €.
Schweiz · heute
Verpflichtet sind Bund und öffentliche Stellen (WCAG 2.1 AA). Für private Firmen läuft die BehiG-Revision, Inhalt und Termin sind offen.
CH-Shop → EU
Schweizer Onlineshops, die an Verbraucher in der EU verkaufen, fallen unter das BFSG beziehungsweise BaFG. Ausnahme: Kleinstunternehmen bei reinen Dienstleistungen.
Praxis-Standard
Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Wer Stufe AA erfüllt, ist in der EU wie in der Schweiz auf der sicheren Seite, heute und absehbar.
Stand August 2026. Quellen: Richtlinie (EU) 2019/882 (EAA), BFSG § 37, Bundeskanzlei (eCH-0059), Geschäft 25.020 parlament.ch, WebAIM Million 2026.
1. Verkaufst du online an Verbraucher in der EU? Dann gilt der EAA seit dem 28. Juni 2025 auch für dich, etwa bei Onlineshops, Ticketing, Banking oder E-Books. Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitenden sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen.
2. Bist du Bund, Kanton oder eine öffentliche Stelle? Dann bist du heute bereits verpflichtet, technisch über den Standard eCH-0059 mit WCAG 2.1 Stufe AA.
3. Schweizer KMU ohne EU-Verkauf? Dann gibt es heute keine Pflicht. Klug ist das Thema trotzdem: Die BehiG-Revision kommt, und die häufigsten Mängel sind in Stunden statt Wochen behoben.
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Massstab ist WCAG, die Web Content Accessibility Guidelines, Stufe AA. Dahinter stehen vier Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Konkret heisst das: ausreichende Kontraste, Alt-Texte bei Bildern, alles per Tastatur erreichbar, klare Formulare, Untertitel bei Videos.
Das klingt technisch, ist aber meistens Handwerk. Und es nützt allen: Menschen mit Behinderung, älteren Besuchern und deinem Google-Ranking, weil sauberer Code und klare Struktur auch Suchmaschinen lieben.
Die WebAIM-Million-Auswertung 2026 fand auf 95,9 % der untersuchten Websites automatisch messbare WCAG-Fehler, im Schnitt 56 pro Seite. Fast alle Fehler stecken in sechs Kategorien:
Manche Anbieter erzählen dir, deine Schweizer Website müsse seit Juni 2025 gesetzlich barrierefrei sein. Das stimmt nicht: Diese Pflicht gilt in der EU, und selbst dort nur für Angebote an Verbraucher. Wir sagen dir, was für dich wirklich gilt, bevor wir etwas verkaufen.
Und trotzdem lohnt sich das Thema jetzt: Die BehiG-Revision kommt, die häufigsten Mängel sind schnell behoben, und eine barrierefreie Website erreicht schlicht mehr Menschen. Bei neuen Projekten bauen wir Barrierefreiheit von Anfang an ein, das kostet fast nichts extra.
Das hängt davon ab, wen du erreichst: Verkaufst du über einen Onlineshop an Verbraucher in der EU, gilt seit dem 28. Juni 2025 der EAA, in Deutschland das BFSG, in Österreich das BaFG. Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitenden sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen. Bist du nur in der Schweiz aktiv, gibt es heute keine Pflicht für Private, die BehiG-Revision läuft jedoch.
Verpflichtet sind Bund und öffentliche Stellen, technisch über den Standard eCH-0059 mit WCAG 2.1 Stufe AA. Für private Firmen gibt es noch keine generelle Pflicht. Die laufende BehiG-Revision soll private Dienstleister zu angemessenen Vorkehrungen verpflichten, Inhalt und Termin sind offen. Vorsicht bei Behauptungen wie «ab 2027 Pflicht»: Das ist heute Marketing, nicht Recht.
Die Web Content Accessibility Guidelines sind der weltweite Standard für barrierefreie Websites. Stufe AA ist der praktische Referenzpunkt: ausreichende Kontraste, Alt-Texte, Bedienbarkeit per Tastatur, klare Formulare, Untertitel bei Videos. Die vier Prinzipien dahinter: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
Nein. Solche Tools verändern am Rand Farben und Schriften, beheben aber die strukturellen Mängel nicht. Auch ein automatischer Scan findet nur einen Teil der Fehler. Barrierefreiheit entsteht im Code und im Inhalt, nicht nachträglich per Aufsatz.
Weniger als oft gedacht, weil die häufigsten Fehler schnell behoben sind: 96 % aller gefundenen Mängel fallen in sechs Kategorien, etwa Kontraste, Alt-Texte und Formular-Labels. Nach einem kurzen Check deiner Website sagen wir dir ehrlich, was sich lohnt, und machen ein transparentes Angebot.
Nein, das ist ein weitverbreitetes Missverständnis. Die Frist betrifft eingesetzte Hardware und Altverträge, nicht Webinhalte. Wer heute Verbrauchern in der EU etwas verkauft, muss seinen Auftritt seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei anbieten.
Der Uftritt Website-Check analysiert deine Seite in wenigen Minuten und zeigt dir, wo du stehst, inklusive der Fehler, die fast jede Website hat. Danach sagen wir dir auf Wunsch ehrlich, was sich zu beheben lohnt.
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